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AGB für Ballonartikel und gemietete Ballongasflaschen

Für Gas- u. Platzverluste sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, ebenso bei unsachgemäßer Handhabung, Lagerung und Eigentransport der von uns gelieferten Ware durch den Besteller.


Während eines Druckvorgangs geplatzte oder schadhaft gewordene Ballons können aus technischen Gründen nicht aussortiert werden.
Diese Ballons werden weder mitgezählt noch berechnet. Falls vom Besteller Druckvorlagen nicht in der geforderten Qualität zur Verfügung gestellt werden können, retuschieren wir diese wahlweise gegen Berechnung, oder eine spätere Reklamation bezüglich der Druckqualität ist unbegründet.
Gemietete Gegenstände (Luftkissen, Gebläse, Ventile usw.) sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung während der Transport- oder Mietzeit entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Die gesonderten Hinweise zum Einsatz unserer Mietgegenstände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt auch für käuflich bei uns erworbene Geräte. Alle Miet- u. Leihgegenstände müssen in trockenem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Bei Rückgabe von verschmutzten oder feuchten Spielgeräten werden Reinigungsgebühren berechnet. Miet- u. Leihgeräte müssen unverzüglich, spätestens am 1. Werktag nach der vereinbarten Einsatzzeit, auf den Rückweg gebracht werden.


Auf Weisung des Vermieters kann die Rückgabe auch an eine andere Adresse verlangt werden (neuer Mieteinsatzort / Tausch der Mieter untereinander).
Die Nutzung der Luftspielgeräte ist nur am vereinbarten Nutzungstag erlaubt.
Bekommt der Vermieter von unvereinbarten Einsätzen Kenntnis, so erfolgt Nachberechnung. Wird zum Hin- oder Rücktransport der Mietgegenstand einem Spediteur übergeben, so erfolgt das auf Kosten und Gefahr des Mieters und im Auftrag des Mieters. Kosten für den An- und Abtransport von Mietgegenständen sind in jedem Fall vom Mieter zu tragen. Sollte ein Mietgegenstand nicht kostenfrei an uns zurückgeschickt werden, so sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern. Die Miete für den Zeitraum bis zur erneuten, aber kostenfreien Zustellung ist sofort fällig.

Die Firma Balooni haftet nicht für Unfälle, die mit den gemieteten oder geliehenen oder gekauften Gegenständen entstehen können.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für Mieter und Käufer gleichermaßen ratsam. Behördliche Auflagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von uns stammender Kauf- oder Mietgegenstände sind vom Mieter bzw. Käufer strikt einzuhalten.

Wir weisen darauf hin, das Gasflaschen den Gefahrgutbestimmungen entsprechend aufrecht und entsprechend gesichert transportiert werden müssen,
sowie beim Gebrauch der Flasche gegen umfallen zu sichern sind.

Durch den Eigentransport des Mieters, entbinden Sie, der Mieter, Balooni von jeglicher Gewährleistung, insbesondere die im Zusammenhang mit unsachgemäßem und fahrlässigem Transport entstehen könnte.

Für Ballongas Mietflaschen ist eine Kaution von 100,00 € (in Worten,

Einhundert) zu entrichten. Die Gasflaschen sind 3 Tage mietfrei. Nach dem 3`ten Tag berechnen wir eine Tagesmiete von 1,00 €. Ein Füllventil kann nach Bedarf ebenso für einen Betrag von 5,00 € gemietet werden.

Balooni, Stand 01/2022